Baubewilligung einholen
Neubauten
teils-umbauten
Standort
Bauzonen
Baubewilligung
Meldeverfahren
Verfahren
Bei Neubauten ist in jedem Fall eine Baubewilligung nötig. Je nach Standort erhaltet ihr diese durch die Gemeine und/oder den Kanton. Bei Umbauten ist eine detaillierte Abklärung mit der Gemeinde sinnvoll. In der Schweiz kann davon ausgegangen werden, dass praktisch jeder bauliche Eingriff baugesuchspflichtig ist. Dies vor allem, wenn sich das Pfadiheim ausserhalb der Bauzone, z.B. in der Landwirtschaftszone befindet. Baugesuchspflichtig ist in jedem Fall die Veränderung von Nasszellen, neue Nutzungen für Übernachtungen, Vergrösserungen etc., weil dadurch der Wasserverbrauch und der Anfall von Abwasser verändert wird und auch die Art der Erreichbarkeit, der Anzahl Zufahrten und ähnliches. Ein Ersatz der Fenster kann oft im Meldeverfahren geschehen, nicht aber, wenn ihr z.B. zusätzliche Dachfenster einbauen möchtet. Was ein Meldeverfahren genau bedeutet (Fristen, Planunterlagen usw.) ist in der kantonalen Bauverordnung geregelt.