Belichtung und Beleuchtung

In erster Linie sind Räume natürlich zu belichten und belüften. Je nach Raumaufteilung gibt es Räume, die künstlich belichtet und belüftet werden müssen. Für die Planung von Öffnung ist als Mindestmass die Bodenfläche relevant, zieht dafür die entsprechenden rechtlichen Grundlagen (u.a. Kantonale Bauverordnung) hinzu. Eine Öffnung hat immer eine Konsequenz für die Gestalt und Ausdruck der Fassade, aber auch auf den Unterhalt und beispielsweise Konsequenzen für die Sicherheit, zum Beispiel Brüstungshöhe.

Mit der Belichtungsplanung können beispielsweise Überlegungen gemacht werden, in welchen Räumen ein Bewegungsmelder sinnvoll ist. Die Platzierung hat einen Einfluss auf die Orientierung und die Sicherheit, weitere Tipps findet ihr beim Ratgeber des BFU. Auch bei der Wahl von Leuchten sind Aspekte des Energieverbrauchs, der Robustheit, Ersatzteilbeschaffung und der Leuchtstärke zu tätigen.

Im Aussenraum ist die Beleuchtung ebenfalls auf ein Minimum zu reduzieren, genügend Licht für die Benutzenden, aber so, dass sich Insekten wenig gestört fühlen. Auch hier eignen sich Bewegungsmelder, die nach unten gerichtet sind und Leuchten, die ein gedämpftes Licht haben.